Beitragsordnung 2023

Beitrags- und Gebührenordnung   DJK Sparta Langenhagen e.V.

(Stand: 17.02.2023)

 

Alle Beiträge und Umlagen sind so kalkuliert, dass der Trainings- und Sportbetrieb gewährleistet ist und die Sportstätten instand gehalten werden können.

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtung der Mitglieder, sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

Die Beitrags-, Gebühren und Umlageerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz  gespeichert.

§ 2 Beschlüsse

  1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
  2. Die festgesetzten Beiträge werden zum 01. Juli des laufenden Jahres erhoben, in welchem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann ebenfalls ein anderer Termin festgelegt werden.

 

§ 3 Beiträge

Mitgliedsbeiträge  ab 01.07.2023

 

monatlich

halbjährlich

Kinder, Jugendliche, Schüler ,Studenten, Auszubildende (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres)

11,00 €

66,00 €

Passive

10,00 €

60,00 €

Erwachsene ( ab 18 Jahre )

16,00 €

96,00 €

Zwei Kinder einer Familie

18,00 €

108,00 €

Familienbeitrag

23,00 €

138,00 €

Aktive Rentner

12,50 €

75,00 €

Aktive Schiedsrichter

 

beitragsfrei

 

Spartenbezogener Zusatzbeitrag

 

monatlich

halbjährlich

Fußball

5,00 €

 30,00 €

Tischtennis

 0,50 €

 3,00 €

 

§ 4 Gebühren

Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw.) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festgelegt sind.

 

Passgebühren (Fußballabteilung)

 

einmalig

 Kinder / Jugendliche

 12,00 €

 Erwachsene

 30,00 €

 

Aufnahmegebühren

 

einmalig

 Kinder und Jugendliche

 06,00 €

 Sonstige

 10,00 €

 

  1. Die Aufnahmegebühr gilt für jedes neue Mitglied. Die Aufnahmegebühr ist mit dem Aufnahmeantrag in der Geschäftsstelle bar zu entrichten.
  2. Wir weisen darauf hin, dass jeder ohne pünktliches Zahlen der Aufnahmegebühren oder Mitgliedsbeiträge nicht als ordentliches Mitglied gilt und bei evtl. Sportunfällen kein Versicherungsschutz besteht.
  3. Die Mindestmitgliedschaft beträgt sechs Monate.
  4. Eine Ermäßigung kann bei Nachweisvorlage: ALG II, Azubis, Studenten, Schüler, gewährt werden.
  5. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung  vom Girokonto abgebucht. Für die Erstellung der Rechnung werden 2,00 € erhoben.
  6. Mitglieder die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge fristgerecht auf das Beitragskonto des Vereins.
  7. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von zusätzlich 2,00 € pro Mahnung erhoben.
  8. Jedes aktive, volljährige Mitglied, der Fußball- und Tennis-Sparte ist zur Leistung von 5 Stunden Platzarbeit pro Halbjahr verpflichtet. Dazu werden pro Halbjahr mehrere Termine angeboten, an denen diese Platzarbeit geleistet werden kann. Für jede Stunde nicht geleisteter Platzarbeit wird ein Zusatzbeitrag von 10,00 € im Juli und Januar eingezogen.
  9. Der geschäftsführende Vorstand ist in begründeten Fällen berechtigt, Mitglieder beitragsfrei zu stellen, Beiträge zu ermäßigen oder zu erlassen.
  10. Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes Niedersachsen.

 

§ 5 Vereinskonto

 Bank:       Sparkasse Hannover

BIC:         SPKHDE2HXXX  

IBAN:       DE88250501800027000116

Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

 

§ 6 Vereinsaustritt

Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Erklärung  an den Vorstand. Die Kündigung wird mit einer Frist von 4 Wochen zum 30.6. bzw. 31.12. eines Kalenderjahres wirksam.