Beitrags- und Gebührenordnung DJK Sparta Langenhagen e.V.
(Stand: 17.02.2023)
Alle Beiträge und Umlagen sind so kalkuliert, dass der Trainings- und Sportbetrieb gewährleistet ist und die Sportstätten instand gehalten werden können.
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtung der Mitglieder, sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
Die Beitrags-, Gebühren und Umlageerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
§ 2 Beschlüsse
- Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
- Die festgesetzten Beiträge werden zum 01. Juli des laufenden Jahres erhoben, in welchem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann ebenfalls ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
Mitgliedsbeiträge ab 01.07.2023
|
monatlich |
halbjährlich |
Kinder, Jugendliche, Schüler ,Studenten, Auszubildende (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres) |
11,00 € |
66,00 € |
Passive |
10,00 € |
60,00 € |
Erwachsene ( ab 18 Jahre ) |
16,00 € |
96,00 € |
Zwei Kinder einer Familie |
18,00 € |
108,00 € |
Familienbeitrag |
23,00 € |
138,00 € |
Aktive Rentner |
12,50 € |
75,00 € |
Aktive Schiedsrichter |
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beitragsfrei |
Spartenbezogener Zusatzbeitrag
monatlich |
halbjährlich |
|
Fußball |
5,00 € |
30,00 € |
Tischtennis |
0,50 € |
3,00 € |
§ 4 Gebühren
Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw.) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festgelegt sind.
Passgebühren (Fußballabteilung)
|
einmalig |
Kinder / Jugendliche |
12,00 € |
Erwachsene |
30,00 € |
Aufnahmegebühren
|
einmalig |
Kinder und Jugendliche |
06,00 € |
Sonstige |
10,00 € |
- Die Aufnahmegebühr gilt für jedes neue Mitglied. Die Aufnahmegebühr ist mit dem Aufnahmeantrag in der Geschäftsstelle bar zu entrichten.
- Wir weisen darauf hin, dass jeder ohne pünktliches Zahlen der Aufnahmegebühren oder Mitgliedsbeiträge nicht als ordentliches Mitglied gilt und bei evtl. Sportunfällen kein Versicherungsschutz besteht.
- Die Mindestmitgliedschaft beträgt sechs Monate.
- Eine Ermäßigung kann bei Nachweisvorlage: ALG II, Azubis, Studenten, Schüler, gewährt werden.
- Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung vom Girokonto abgebucht. Für die Erstellung der Rechnung werden 2,00 € erhoben.
- Mitglieder die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge fristgerecht auf das Beitragskonto des Vereins.
- Bei Mahnungen werden Mahngebühren von zusätzlich 2,00 € pro Mahnung erhoben.
- Jedes aktive, volljährige Mitglied, der Fußball- und Tennis-Sparte ist zur Leistung von 5 Stunden Platzarbeit pro Halbjahr verpflichtet. Dazu werden pro Halbjahr mehrere Termine angeboten, an denen diese Platzarbeit geleistet werden kann. Für jede Stunde nicht geleisteter Platzarbeit wird ein Zusatzbeitrag von 10,00 € im Juli und Januar eingezogen.
- Der geschäftsführende Vorstand ist in begründeten Fällen berechtigt, Mitglieder beitragsfrei zu stellen, Beiträge zu ermäßigen oder zu erlassen.
- Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes Niedersachsen.
§ 5 Vereinskonto
Bank: Sparkasse Hannover
BIC: SPKHDE2HXXX
IBAN: DE88250501800027000116
Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
§ 6 Vereinsaustritt
Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand. Die Kündigung wird mit einer Frist von 4 Wochen zum 30.6. bzw. 31.12. eines Kalenderjahres wirksam.